Artikel in der Schwäbischen Post vom 08. September 2017




Befragung der Bundes-tagskandidat/innen des Wahlkreises Aalen / Heidenheim zu CETA

Wir, das Bündnis Ostalb gegen TTIP, haben vor der Bundestagswahl die Bundestagskandidatinnen und -kandidaten der aktuell im Bundestag vertretenen Parteien des Wahlkreises Aalen / Heidenheim befragt, wie sie zu CETA stehen. Wir haben Herrn Roderich Kiesewetter (CDU), Frau Margit Stumpp (Bündnis90/Die Grünen), Frau Leni Breymaier (SPD) und Frau Saskia Jürgens (Die Linke) befragt.

Dazu haben wir einen Fragenkatatog erstellt und diesen mit Bitte um Beantwortung an die Kandidatinnen und den Kandidaten übersandt. Folgende Fragen wurden gestellt:

1.) Im CETA-Vertrag gibt es einen Artikel zur Kooperation in der Gentechnik (Art. 25.2). Als Ziel wird unter anderem die Förderung effizienter, wissenschaftsbasierter Zulassungsverfahren (sog. Nachsorge-Prinzip) für Gentech-Produkte genannt. Wie stehen Sie zu diesem Zulassungsverfahren? Bitte begründen Sie Ihre Sichtweise.

2.) Wie wollen Sie verhindern, dass landwirtschaftliche Billigprodukte (wie z.B. Hormonfleisch und Klon-Fleisch) aus Kanada undeklariert den deutschen Markt flutet und damit die Existenz der deutschen Landwirtschaft bedrohen?

3.) In Kanada wird Öl oft auf umwelt- und klimaschädliche Weise aus Teersand gewonnen. Wie wollen Sie die Einfuhr dieses Öls nach Deutschland verhindern?

4.) Halten Sie es für richtig, dass die Liberalisierung der Dienstleistungen durch CETA mit Ihren weitreichenden Auswirkungen auf alle Lebensbereiche lediglich durch eine Negativliste eingeschränkt wird? Oder sind Sie dafür, dass die Liberalisierung durch eine Positivliste gesteuert wird?

5.) CETA schreibt durch gegenseitige Anerkennung bzw. Harmonisierung wichtige Verbote oder Regelungen zum Schutz der Abnehmer/innen fest und macht eine Verbesserung fast unmöglich. Wie stehen Sie persönlich dazu?

6.) Stellen Sie sich vor, Sie werden in den nächsten Bundestag gewählt. Wie würden Sie über CETA abstimmen? Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung.

Alle Kandidaten haben geantwortet, haben unsere Fragen beantwortet und uns mitgeteilt, wie sie zu CETA stehen. Frage 6 gibt darüber Auskunft und wir haben das Ergebnis in einer Übersicht zusammen gestellt:

 

 

Wir haben die Antwort der Kandidaten mit unseren eigenen Kommentaren versehen und die Antworten aus unsere Sicht gewertet.

Hier nun die Antwort der Kandidaten und unsere ausführlichen Kommentare im Einzelnen:

Roderich Kiesewetter (CDU)

Alle Antworten des Herrn Kiesewetter auf die von uns gestellten Fragen finden Sie im PDF

Margit Stumpp (Bündnis 90/Die Grünen)

Alle Antworten von Frau Margit Stumpp auf die von uns gestellten Fragen finden Sie im PDF

Leni Breymaier (SPD)

Alle Antworten von Frau Leni Breymaier auf die von uns gestellten Fragen finden Sie im PDF

Saskia Jürgens (Die Linke)

Alle Antworten von Frau Saskia Jürgens auf die von uns gestellten Fragen finden Sie im PDF

Wir hoffen Ihnen damit einen guten Überblick über die Einstellung der einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten und Ihrer Parteien zu CETA geben zu können.

Sollten Sie Fragen und Anmerkungen haben, schreiben Sie uns!

Kurze Begriffserläuterung:

WTO = World Trade Organisation / Welthandelsorganisation

Positivliste / Negativliste: Bei einem Freihandelsabkommen werden Bereiche definiert, die diesem Abkommen unterliegen. Es gibt zwei Arten, diese Bereiche festzulegen. Mit einer Positivliste und mit einer Negativliste. Bei einer Positivliste sind nur die Bereiche, die auf dieser Liste definiert sind, Teil des Abkommens. Bei einer Negativliste sind nur die Teile vom Abkommen ausgeschlossen, die auf dieser Negativliste definiert sind, alles andere – auch zukünftig noch nicht bekannte, ist automatisch Teil des Abkommens.

Vorsorgeprinzip: Das Vorsorgeprinzip ist ein Prinzip der Umweltpolitik und Gesundheitspolitik. Danach sollen die denkbaren Belastungen oder Schäden für die Umwelt bzw. die menschliche Gesundheit im Voraus (trotz unvollständiger Wissensbasis) vermieden oder weitestgehend verringert werden.

 




TiSA Vortrag vom 06. Juli 2017

Herr Dr. Martin Beckmann hat uns den Vortrag zum Nach- bzw. Einlesen zur Verfügung gestellt. Hier finden Sie den Vortrag als PDF.

Sollten Sie weitere Fragen zun Thema TiSA, TTIP oder CETA haben, wenden Sie sich gerne an uns.

Das Bündnis Ostalb gegen TTIP




TiSA Nachberichterstattung Aalener Nachrichten

Hier der Nachbereicht über unsere TiSA Veranstaltung vom 06.07.2017.

Den kompletten Vortrag des Herrn Beckmann finden Sie hier




TiSA Vortrag mit Martin Beckmann

Die Aalener Nachrichten haben unseren TiSA Vortrag am 03.07.2017 in der Zeitung angekündigt.

Die Schwäpo hat einen kurzen Hinweis am 06.07.2017 veröffentlicht.




Diskussionsveranstaltung: „TiSA – noch schlimmer als TTIP und CETA?“

Im Schatten von TTIP und CETA wird das Dienstleistungsabkommen TiSA seit 2012 geheim verhandelt. Zwar stocken im Moment die Verhandlungen, aber schon zum Jahresende könnte das von 22 Staaten und der EU geplante Abkommen ausverhandelt sein.

Mehr noch als TTIP und CETA zeigt TiSA die radikale Tendenz, die öffentliche Daseinsvorsorge und die damit verbundenen Dienstleistungen rein kommerziell zu betrachten. Damit droht die massive Einschränkung öffentlicher und demokratisch legitimierter Regulierungsmöglichkeiten sowie von Umwelt-, Arbeits- und Sozialstandards. Außerdem drohen Bestimmungen des Datenschutzes dem im wesentlichen internetbasierten grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen geopfert zu werden.

Höchste Zeit, dass die Auswirkungen von TiSA auf alle jetzigen und zukünftigen Dienstleistungen öffentlich diskutiert werden. Dazu wird Dr. Martin Beckmann, Referent für Dienstleistungspolitik in der ver.di-Bundesverwaltung in Berlin, referieren und diskutieren.

Wann: Donnerstag, 06.07.2017 um 19:00 Uhr

Wo: IG METALL, Friedrichstr. 54, 73430 Aalen

 




Veranstaltungen des Aalener Debt20- Bündnisses

 

 




Vortrag: EPAs – Freihandelsabkommen zwischen der EU und afrikanischen Ländern

Über TTIP, CETA und TISA wird europaweit diskutiert und immer mehr Menschen protestieren gegen die Abkommen, die vor allem den multinationalen Konzernen nützen. Wenig bekannt hingegen sind die EPAs (Economic Partnership Agreements), die den Handel zwischen der EU und afrikanischen Staaten regeln sollen.

Was verbirgt sich hinter diesen EPAs, welche Länder sind beteiligt und wie weit sind sie schon verhandelt? Wem nützen sie und welche Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung Afrikas sind zu erwarten?

Der Referent Dr. Boniface Mabanza ist seit 2008 Koordinator der Kirchlichen Arbeitsstelle Südliches Afrika (KASA) in Heidelberg. Geboren in der Demokratischen Republik Kongo, studierte er in Kinshasa Philosophie, Theologie und Literaturwissenschaften. Er promovierte an der Universität Münster und erhielt 2015 den Dorothee-Sölle-Preis für seinen konsequenten Einsatz für einen Perspektivenwechsel in den wirtschaftlichen Beziehungen zwischen afrikanischen und europäischen Ländern.

 

Wann: Montag, 26.06.2017 um 19:00 Uhr

Wo: Torhaus, Gmünder Str. 9, 73430 Aalen, Paul-Ulmschneider-Saal, EG

Der Vortrag ist kostenlos.




Tag der Arbeit 2017

Auch wir vom Bündnis Ostalb gegen TTIP werden am 1. Mai 2017 wieder in der Stadt Aalen vor Ort sein.

Wer uns kennenlernen oder treffen möchte: Wir werden dort über TiSA (Trade in Services Agreement), das sich in Verhandlungen befindende Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen, und unsere kommende Veranstaltung am 26. Juni 2017 zum Thema „EPAs (Economic Partnership Agreements) – Freihandelsabkommen zwischen der EU und afrikanischen Ländern“ im Rahmen der Debt20-Kampagne informieren.




Das Bündnis Ostalb gegen TTIP äußert sich zur CETA Entscheidung vom 30.10.2016:

Trotz massiven Widerstands der Bevölkerung ist die Unterschrift unter CETA nicht verhindert worden. Damit ist aber unserer Meinung nach der Kampf noch nicht zu Ende und CETA noch nicht in Kraft.

Im Sinne unseres Bündnisses haben die Wallonen und Brüsseler Demokraten die Auflagen für das Abkommen hoch gelegt:

  • Belgien bekräftigt, dass in seiner Verfassung alle drei Regionen und die drei Sprachgemeinschaften den Vertrag mit ratifizieren müssen. Die Regionen Wallonien und Brüssel sowie die französische und deutsche Sprachgemeinschaft kündigen an, den Vertrag nicht zu ratifizieren, wenn die Investor-Staat-Schiedsgerichte so bleiben, wie sie in Kapitel 8 des Abkommens festgeschrieben sind.
  • Belgien bekräftigt, was auch das Bundesverfassungsgericht für Deutschland festgehalten hat: Das Kapitel 8 (Investitionsschutz) darf nicht vorläufig angewandt werden und auch Belgien darf die vorläufige Anwendung einseitig kündigen. Außerdem wird die regulatorische Kooperation an Einstimmigkeit im Rat der EU gebunden und an Prozeduren innerhalb Belgiens angepasst. Erst wenn das Abkommen ratifiziert ist, kann der Rat der EU die Entscheidungen in seinem üblichen Verfahren treffen.
  • Belgien wird einen Antrag an den Europäischen Gerichtshof stellen, zu überprüfen, ob das Investitionsgerichtssystem mit den europäischen Verträgen vereinbar ist. Dadurch könnte sich die Ratifizierung von CETA um viele Monate verzögern.
  • Belgien fordert eine Klausel, um gegen Marktungleichgewichte bei landwirtschaftlichen Produkten vorzugehen. Damit soll die Landwirtschaft besser geschützt werden, indem kanadische Produkte auch entgegen CETA vom europäischen Markt ferngehalten werden können, wenn ein Marktungleichgewicht besteht.
  • Dazu kommen drei Absätze, die sich für das Vorsorgeprinzip, gegen Gentechnik und für Regionale Ursprungsbezeichnungen aussprechen. Sie sind jedoch wenig wertvoll, wenn das Abkommen nicht noch geändert wird.

Zum anderen begrüßen wir als Bündnis die Eilanträge vor dem Bundesverfassungsgericht.

Prof. Dr. Andreas Fisahn und Prof. Dr. Martin Hochhuth haben am 31. Oktober 2016 zusammen mit Frau Grimmenstein einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, um die vorläufige Anwendung von CETA zu verhindern. In der vergangenen Woche hatten die Fraktion DIE LINKE  und das NGO-Bündnis aus Mehr Demokratie e.V., Food Watch und Campact schon einen Eilantrag gestellt. Beide Anträge zielen darauf ab, dass die Bundesregierung die vom Bundesverfassungsgericht erlassenen Auflagen für eine Zustimmung nicht erfüllt habe. Die Anwälte argumentieren, dass die drei Auflagen im Abschlussprotokoll der letzten EU-Ratssitzung zwar erwähnt, jedoch nicht ausdrücklich und klar formuliert seien.
Unabhängig davon, wie der EuGH zum Investitionsschutz und das Bundesverfassungsgericht zur vorläufigen Anwendung entscheidet, muss der Handelsvertrag noch durch 37 Parlamente, bevor er in Kraft treten kann. Und ganz anders als immer wieder behauptet wird, regt sich in Europa der Widerstand gegen CETA, weil die Menschen merken, dass es ein schlechtes Abkommen ist.

In Deutschland wird das Bundesverfassungsgericht im Hauptverfahren prüfen, ob das Abkommen mit dem Grundgesetz vereinbar ist und in mehreren Bundesländern sind bereits Volksbegehren oder -initiativen gegen CETA auf den Weg gebracht.

Die Chancen stehen weiter gut, dass CETA am Widerstand der Bürgerinnen und Bürger scheitert.

Wir vom Bündnis Ostalb gegen TTIP werden den Kampf gegen CETA, aber auch gegen TTIP und TISA, weiterführen und mit Veranstaltungen und öffentlichkeitswirksamen Aktionen bestreiten.